Generalinspektion, Wartung und Entleerung Abscheider, Ölabscheider

Wir sind Ihr spezialisierter Fachbetrieb für die Generalinspektion Ihrer Abscheider.

Der Schutz des Bodens, des Grundwassers und die Erhaltung des Wasserkreislaufes sind die Gründe dafür, dass jede Abscheideranlage in regelmäßigem Turnus, spätestens alle 5 Jahre, eine Generalinspektion benötigt. Diese Überprüfung mit Dichtheitsprüfung gemäß DIN 1999-100 ist gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen der Generalinspektion müssen der ordnungsgemäße Zustand und der sachgemäße Betrieb lückenlos und umfassend protokolliert werden. Das genau leisten wir, in ganz Süddeutschland.

Fachgerechte (Komplett‐)Entleerung und Reinigung Ihrer Abscheideranlage

Termingerecht, zuverlässig und ohne Nachunternehmer: Unsere Mitarbeiter sind perfekt qualifiziert für die Wartung, Entleerung und Reinigung von Abscheideranlagen und können alle verbindlichen Maßnahmen, die vor einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu erbringen sind, effizient umsetzen.

Um nach der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung einen mängelfreien Betrieb sicherzustellen, erledigen wir alle erforderlichen Arbeiten umwelt‐ und bedarfsgerecht. Für sämtliche Arbeiten, die unsere qualifizierten Fachleute an Ihrer Abscheideranlage ausführen, sichern wir Termintreue und Verlässlichkeit zu, ebenso wie konkurrenzfähige Preise.

Fachgerechte (Komplett‐)Entleerung und Reinigung Ihrer Abscheideranlage

Generalinspektion unter Beachtung aller rechtlichen und fachtechnischen Grundlagen

Im Rahmen der Generalinspektion ist für jede Abscheideranlage ein umfangreicher Prüfbericht zu erstellen. Nur ein lückenloser Prüfbericht über die Durchführung der Generalinspektion mit exakter Zustandsbeschreibung, Klassifizierung und Fristen zur Behebung von Mängeln gibt dem Betreiber eines Ölabscheiders Rechtssicherheit. 

Lückenlos bedeutet,

  • dass die Dokumentation der Ordnungsprüfung erbracht sein muss,
  • dass Anschluss‐, Bestands‐ und Betriebsdaten belegt sein müssen,
  • dass Nachweise zur Bemessung, zur durchgängig geführten Eigenkontrolle und zur regelmäßigen Wartung in korrekter Form vorliegen müssen,
  • dass die Entnahme und Entsorgung, der bau‐ und anlagentechnische Zustand, die Dichtheit der Abscheideranlage sowie die Dichtheit der Zu‐ und Ablaufleitungen u. v. a. m. exakt protokolliert sind.

 

So bleiben bestimmt keine Fragen offen, wenn der Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion den Aufsichtsbehörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.

Entsorgung ölhaltiger Abfälle in unserer eigenen chemisch‐physikalischen Abfallbehandlungsanlage

Viele rechtliche und fachtechnische Grundlagen regeln heute den Betrieb von Abscheideranlagen. Die umfänglichen Betreiberpflichten sind durch EU‐Richtlinien, die Gesetze des Bundes, die Gesetze der Länder und die untergesetzlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften unwiderleglich geregelt. 

Bei der Generalinspektion ihrer Abscheideranlage gehen Unternehmen aus ganz Süddeutschland deshalb zunehmend auf Nummer sicher. Denn die Kuchler GmbH arbeitet nicht mit Nachunternehmern, sondern behandelt die ölhaltigen Abfälle in einer eigenen, nach BImSchG genehmigten chemisch‐physikalischen Behandlungsanlage. Diese CP‐Anlage zählt in Europa zu den modernsten, d. h. technisch fortschrittlichsten Anlagen. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt vollständig belegt − entsprechend der Nachweisverordnung in der seit 1. April 2010 gültigen Fassung – und ist damit rechtssicher. Durch eANV, den Entsorgungsnachweis mit elektrischer Signatur, bieten wir unseren Kunden also im Rahmen der Generalinspektion einmal mehr die beste Form der Sicherheit.