Alle Abscheideranlagen müssen in einem regelmäßigen Abstand von maximal fünf Jahren einer gesetzlich vorgeschriebenen Generalinspektion unterzogen werden. Bauliche und technische Mängel welche bei dieser deutlich werden müssen umgehend behoben werden.
Vor einer Sanierung muss der Abscheider zunächst entleert und einer gründlichen Reinigung unterzogen werden. Im Anschluss kann ein fundierter Bericht vom Zustand der Abscheideranlage erstellt werden. Reste der Altbeschichtung müssen komplett entfernt werden. Lose Teile der Wandung werden durch Sandstrahlen oder Höchstdruck entfernt. Dringt Wasser ein, werden Injektionen durchgeführt, um die Schadstellen abzudichten. Sind Stellen der Beschichtung ausgebrochen, werden diese sofern notwendig durch eine Reprofilierung wieder hergestellt. Anders als bei herkömmlichen Abwasserschächten sind die Anforderungen an die Beschichtung von Abscheidern wesentlich höher.
Hier sind vor allem die hohe mechanische Festigkeit im ausgehärteten Zustand und die Beständigkeit gegen Inhaltsstoffe wie z. B. Öle, Kraftstoffe, Fette und Chemikalien betroffen. Ebenso ist eine kurze Aushärtezeit wichtig, um den Abscheider schnellstmöglich wieder in Betrieb nehmen zu können. Für diese Anwendungen verwenden wir Systemlösungen des Herstellers MC Bauchemie oder Neis Kunststoff-Beschichtungstechnik GmbH.
Selbstverständlich verfügen wir über die Fremdüberwachung Güteschutz Kanalbau:
S42.1 - Sanierung von Bauwerken und begehbaren Kanälen - Maschinelle Beschichtung